Jahreshauptversammlung 2014: Kompetenz, die sich auszahlt – für den Verein und die Mitglieder

Umfassende Beratungsleistungen, steigende Mitgliederzahlen, gesunde Finanzen – der Vorstand von Haus & Grund Kaiserslautern hat allen Grund, stolz auf seinen Ortsverein zu sein. Doch ausruhen auf den Lorbeeren geht nicht, es wartet weiter viel Arbeit.

 Hochinteressierte Mitglieder: Rechtsanwalt Sebastian Tilly referierte zum Thema „Die häufigsten Fehler beim Abschluss eines Wohnraummietvertrags“.

Hochinteressierte Mitglieder: Rechtsanwalt Sebastian Tilly referierte zum Thema „Die häufigsten Fehler beim Abschluss eines Wohnraummietvertrags“.

Erfahrungsgemäß ist der Vortrag während der Mitgliederversammlungen von Haus & Grund Kaiserslautern immer ein Zugpferd – und in diesem Jahr offensichtlich ein besonders kräftiges.  Mehr als 170 interessierte Mitglieder konnte der Verein im Stiftskeller der Stadtsparkasse in Kaiserslautern begrüßen, ein Rekord innerhalb der vergangenen sechs Jahre. Das Thema lautete: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet – die häufigsten Fehler beim Abschluss eines Wohnraummietvertrags kennen und vermeiden“. Die Verantwortlichen rund um den Vorsitzenden des Ortsvereins, kennen eben die Wünsche ihrer Mitglieder nach praxisnaher Information genau.

RA Jürgen Hammel, Vorsitzender des Ortsvereins und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, nannte zur Einstimmung auf den Vortrag zunächst einige der wesentlichsten „Sünden“, die Haus- und Wohnungseigentümer üblicherweise beim Abschluss eines Mietvertrags begehen. Nicht selten werden beispielsweise veraltete Formulare verwendet – nur um ein paar Euro für den Neuerwerb zu sparen. Um hier am Ende nicht teuer draufzuzahlen, riet Jürgen Hammel dazu, stets ein aktuelles, rechtssicheres Exemplar von Haus & Grund zu benutzen. Davon sollten dann auch zwei Exemplare ausgefertigt und unterschrieben werden. Und falls nachträgliche Änderungen notwendig sind, müssen diese natürlich auch in beiden Mietverträgen vorgenommen und unterschriftlich abgezeichnet werden.

Darauf gilt es beim Mietvertrag zu achten

Rechtsanwalt Sebastian Tilly stellte dann anhand des Wohnraummietvertrags von Haus & Grund Rheinland-Pfalz das rechtssichere Ausfüllen des Formulars dar. Die Schwerpunkte seiner Ausführungen legte er auf die Positionen Vertragsparteien, Definition des Vertragsgegenstands, Regelungen und Vereinbarungen zur Gartennutzung, Dauer des Mietverhältnisses, Vereinbarungen zu künftigen Mieterhöhungen durch Staffel- oder Indexmiete sowie auf Regelungen und Vereinbarungen zu den Betriebskosten, zur Sicherheitsleistung, zu den Schönheitsreparaturen und zur Tierhaltung. Außerdem beschäftigte er sich kritisch mit  zusätzlichen Vereinbarungen, welche die Mitglieder manchmal allzu gern im Mietvertrag, an welcher Stelle auch immer, unterbringen möchten.

Es zeigte sich bereits während des Vortrags, dass das Thema die Mitglieder bewegte. Immer wieder kam es zu Zwischenfragen. Am Ende des Vortrags brach dann ein wahrer Fragensturm los – dem sich der Referent geduldig und fachkundig stellte. Als der Informationshunger der Mitglieder letztlich gestillt war, hatte sich die ursprünglich für den Vortrag eingeplante Zeit verdoppelt.

Die 3.000er-Marke rückt stetig näher

Zum Glück war der formelle Teil der Mitgliederversammlung zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen. In seinem Geschäftsbericht gab Jürgen Hammel einen Überblick über die Vereinsleistungen, die erfolgten Beratungen, außergerichtliche Vertretungen der Mitglieder, die Vereinsfinanzen sowie seine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender. Außerdem konnte er auf die auch 2013 wieder erfreuliche Entwicklung der Mitgliederzahl hinweisen. Ausgehend von einem Mitgliederstand von 2.818 ist die Mitgliederzahl mit dem Eintritt 154 neuer Mitglieder bei 83 Austritten und 15 verstorbenen Mitgliedern um 56 auf 2.874 Mitglieder gestiegen. Und die positive Tendenz setzt sich im laufenden Jahr fort: Bis zum 1. Oktober sind 149 Mitglieder neu eingetreten, 95 Mitglieder ausgetreten und drei Mitglieder verstorben, sodass der Verein nun – unter Berücksichtigung der zum 31.12. wirksam werdenden Austritte – 2.925 Mitglieder hat.

Die Betrachtung eines Sechs-Jahres-Zeitraums zeige, so der Vorsitzende, dass von 2009 bis 2011 die Steigerungszahlen in der Größenordnung von 15 bis 28 Mitgliedern pro Jahr lagen. Einher geht die insgesamt deutliche Steigerung der Mitgliederzahl mit der neuen Angebotsstruktur, das heißt vor allem mit der Ausweitung des Beratungs- und Dienstleistungsangebots in der juristischen Beratung.

Im Jahr 2013 vertrat der Verein seine Mitglieder in insgesamt 767 Fällen. Der Schwerpunkt lag im Bereich des Wohnraummietrechts, auf das 658 der Fälle entfielen. Hier ging es insbesondere um Vertragsverletzungen, die Behandlung von Mängeln (vor allem Kondensationsschäden mit Schimmelbildung), Kündigungen – wobei hier diejenigen wegen Zahlungsverzugs im Vordergrund stehen –, Betriebskostenabrechnungen und erst danach die Nachfrage nach Mieterhöhungen. Auch zum Nachbarrecht (Heckenhöhe, Rückschnitt, Überhang) und zum Wohnungseigentumsrecht gab es einen hohen Beratungsbedarf. Der wird insgesamt übrigens nicht kleiner. Im Gegenteil: Im Jahr 2014 wurden bis zum 30. September bereits 750 Vertretungsfälle gezählt, also nur knapp weniger als im gesamten Jahr 2013.

Insgesamt 2.352 Beratungsleistungen bzw. -termine konnte der Verein im Jahr 2013 verbuchen. Diese teilen sich auf 1.344 Beratungen in der so genannten telefonischen Rückrufsprechstunde und 1.008 Beratungen in der Präsenzsprechstunde auf.

Auch finanziell bewiesen die Verantwortlichen Expertise: Die Einnahme-Überschuss-Rechnung 2013 stellte sich in den Einnahmen als Punktlandung des vorgelegten Wirtschaftsplans dar. Da die Ausgaben sogar unter dem Plan-Ansatz lagen, konnte Haus & Grund Kaiserslautern auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder einen 4-stelligen Überschuss seinem Vereinsvermögen zuführen. Nach der Bestätigung einer einwandfreien Buchführung durch die Rechnungsprüfer, die eine Buchführung ohne Beanstandung attestierten, entlasteten die Mitglieder den Vorstand bei einer Enthaltung einstimmig.

Zum Schluss seiner Ausführungen ging Jürgen Hammel dann noch auf ein Thema ein, das  Eigentümern in Kaiserslautern gegenwärtig unter den Nägeln brennt: die Zweitveranlagung von Abfallentsorgungskosten durch den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungseigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern (ASK) bei zahlungssäumigen Mietern. Die kann bis zu vier Jahre in die Vergangenheit reichen – weshalb es in manchen Fällen vorkommen kann, dass sich dann der ehemalige Vermieter des längst weggezogenen Mieters mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert sieht.

Lösung mit den ASK bei den Entsorgungskosten

Der Vorsitzende konnte den Mitgliedern von einer erfolgreichen Unterredung mit dem städtischen Eigenbetrieb berichten. Hierbei sei man überein gekommen, dass der ASK gegenüber den Eigentümern sowohl aus dem Anlass der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung wie auch aus Anlass der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses bzw. dem Erstellen einer Kautionsabrechnung Auskunft erteilt, ob der Mieter mit Abfallentsorgungsentgelten rückständig ist. Gleichzeitig kündigte Hammel an, dass der Ortsverein zwei Musterschreiben für derartige Anfragen für seine Mitglieder bereitstellen wird. Mehr Informationen dazu gibt es in der Geschäftsstelle. hug

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